Herzgeräusche
Das Herz gibt Geräusche von sich. Man unterscheidet dabei die Herztöne von den Herzgeräuschen. Herztöne sind bei jedem Menschen zu hören und Ausdruck einer normalen Herzaktion. Sie kommen zustande durch die Anspannung des Herzmuskels bevor das Blut in die beiden Schlagadern gepumpt wird (1. Herzton) und durch den Schluß der beiden Schlagader-Klappen am Ende des Herzzyklus (2. Herzton).
Ein Herzgeräusch tritt zusätzlich zu den normalen Herztönen auf. Sie können vom Arzt wahrgenommen werden, wenn er mit dem Stethoskop das Herz abhört. Es gibt sogenannte akzidentelle, funktionelle und organische Herzgeräusche.
Akzidentelle Herzgeräusche sind häufig und treten bei bis zu 70% der herzgesunden Kinder während des Wachstums auf ohne dass sich eine Anomalie am Herz-Kreislauf System finden lässt. Sie sind somit harmlos. Da ein akzidentelles Herzgeräusch immer während der Auswurfphase, der sogenannten Systole des Herzzyklus, vom Arzt zu hören ist, wird es auch als „Systolikum“ bezeichnet. Es hat einen musikalischen Klangcharakter und kommt durch unbedeutende Turbulenzen des Blutflusses in den herznahen Gefäßen oder durch zusätzliche Sehnenfäden in der linken Kammer zustande.
Funktionelle Herzgeräusche treten als Strömungsphänomene auf, wenn durch eine erhöhte Herzarbeit z.B. bei fieberhaften Infekten, Blutarmut oder Schilddrüsenüberfunktion erhöhte Blutflussgeschwindigkeiten im Herzen und in den herznahen Gefässen zustande kommen.
Organischen Herzgeräuschen liegen krankhafte Veränderungen des Herz-Kreislauf-Systems zugrunde. Dazu gehören Engstellen im Bereich der Herzklappen oder Gefäße (sog. Stenosen), Klappenundichtigkeiten (sog. Insuffizienzen) oder Löcher im Herzen bzw. Verbindungen zwischen Gefäßen, die es normalerweise nicht gibt. Diese organischen Herzgeräusche können von einem erfahrenen Kinderarzt oft von akzidentellen oder funktionellen Herzgeräuschen mit Hilfe des Stethoskops unterschieden werden.
Bei einem Herzgeräusch, das in den ersten sechs Lebensmonaten vom Arzt bemerkt wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein angeborener Herzfehler dahinter steckt, größer als bei einem Systolikum, das später auftritt. Die Empfehlung ist, daß Herzgeräusche bei Neugeborenen kurzfristig abgeklärt werden sollten. Jenseits der Neugeborenenperiode liegt die Beurteilung eines Systolikums und die Entscheidung ob und wann eine weitere Abklärung des Herzgeräusches erfolgen sollte im Ermessen des betreuenden Arztes. Wichtig für das weitere Vorgehen ist dabei, ob es Hinweise auf Herzsymptome gibt.
Da bei Kindern und Jugendlichen mit einem angeborenen Herzfehler ein Herzgeräusch das häufigste Symptom ist, wird bei Unsicherheiten über die Herkunft des Herzgeräusches eine weitere Abklärung desselben notwendig. Beweisend zum Ausschluss eines angeborenen Herzfehlers ist die Ultraschalluntersuchung des Herzens (Echokardiographie). Diese wird entweder vom niedergelassenen Kinderkardiologen oder von der kinderkardiologischen Ambulanz einer Kinderklinik durchgeführt. Meist wird zusätzlich im Rahmen der Abklärung des Herzgeräusches ein Elektrokardiogramm (EKG) zur Beurteilung des Herzrhythmus und der elektrischen Aktivität des Herzmuskels durchgeführt. Diese Untersuchungen sind schmerzlos und bedürfen keiner medikamentösen Beruhigung. Nach der Diagnose eines akzidentellen oder funktionellen Herzgeräusches ist keinerlei Kontrolle notwendig. Sollte wider Erwarten ein angeborener Herzfehler festgestellt werden, muss individuell über das weitere Vorgehen entschieden werden.